Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt. Jeder Kanton entscheidet selbst über ihre Erhebung, Höhe und mögliche Befreiungen. Im Kanton St. Gallen gibt es diese Steuer weiterhin, allerdings mit klaren Ausnahmen und Freibeträgen. Ein Blick auf die Grundlagen lohnt sich, denn wer rechtzeitig plant, kann finanzielle Vorteile nutzen.
Wie hoch die Abgabe im Einzelfall ist, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person und vom Wert der Zuwendung ab. Während Ehepartnerinnen, Ehepartner und direkte Nachkommen keine Steuer bezahlen müssen, trifft es entferntere Verwandte oder völlig Aussenstehende stärker.
Die Tarife sind abgestuft, das heisst: Kleinere Beträge werden mit geringeren Prozentsätzen belastet, grössere Summen mit höheren. So bleibt die Abgabe sozialverträglich, belastet aber grössere Erbschaften deutlicher.
Neben den Steuersätzen sind Freibeträge entscheidend. Sie legen fest, welcher Teil einer Erbschaft steuerfrei bleibt. Ehepartner sowie Kinder und Enkel sind vollständig von der Abgabe befreit. Für Geschwister, Nichten und Neffen oder andere Verwandte gibt es teilweise Erleichterungen. Wer keinerlei familiäre Beziehung hat, erhält jedoch kaum Vergünstigungen.
Ob eine Person letztlich steuerpflichtig wird, hängt also von zwei Faktoren ab: der persönlichen Nähe zum Erblasser und der Höhe des Nachlasses. Die Kernfamilie ist von der Steuer befreit. Eltern oder Geschwister können unter Umständen zahlen müssen. Entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen sind fast immer betroffen.
Da die Schweiz föderal organisiert ist, stellt sich die Frage, welcher Kanton zuständig ist. Dies hängt von der Art des Vermögens ab, das vererbt wird.
Alle beweglichen Werte wie Bargeld, Kontoguthaben oder Aktien werden im letzten Wohnsitzkanton der verstorbenen Person besteuert. Hatte diese ihren Wohnsitz in St. Gallen, so erhebt St. Gallen die Steuer auf diesem Teil.
Unbewegliches Vermögen wie Häuser, Wohnungen oder Bauland wird dagegen immer am Standort besteuert. Liegt eine Liegenschaft in Zürich, fällt die Steuer in Zürich an, selbst wenn die verstorbene Person in St. Gallen wohnte. Dadurch können mehrere Kantone gleichzeitig involviert sein.
Für die Entrichtung der Steuer sind die Erbinnen und Erben gemeinsam verantwortlich. Sie haften solidarisch, was bedeutet, dass die Steuerbehörde die gesamte Summe von nur einer Person verlangen kann. Im Anschluss müssen sich die Beteiligten intern über die Verteilung einigen. Diese Regel sorgt für Sicherheit beim Staat, verlangt aber Abstimmung unter den Erben.
Wenn enge Angehörige keine Steuer zahlen, kann es für andere Konstellationen sinnvoll sein, nach legalen Gestaltungsmöglichkeiten zu suchen.
Eine verbreitete Möglichkeit ist, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Schenkungen unter Umständen steuerpflichtig sind. Daneben können testamentarische Regelungen helfen, die Steuerlast zu optimieren. Zudem sind Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen meist steuerbefreit.
Die Erbschaftssteuer wird beim Übergang von Vermögen nach dem Tod einer Person fällig. Die Schenkungssteuer greift, wenn Vermögen schon zu Lebzeiten weitergegeben wird. In beiden Fällen sind enge Angehörige wie Ehepartner und Nachkommen im Kanton St. Gallen befreit. Für entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen fallen jedoch Abgaben an.
Der wichtigste Unterschied liegt also im Zeitpunkt der Übertragung. Wer rechtzeitig plant, kann durch geschickte Kombination von Erbschaften und Schenkungen steuerliche Vorteile erzielen.
Die Erbschaftssteuer im Kanton St. Gallen betrifft nur bestimmte Personengruppen. Nahe Angehörige sind davon befreit, während entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte mit teils hohen Belastungen rechnen müssen. Entscheidend sind die Regeln, welcher Kanton bei welchem Vermögenswert zuständig ist.
Die solidarische Haftung der Erben macht eine gute Abstimmung notwendig. Wer frühzeitig plant, etwa durch Schenkungen oder Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen, kann Steuern sparen. Ein sorgfältiger Blick auf die Unterschiede zwischen Erbschafts- und Schenkungssteuer lohnt sich daher in jedem Fall.