Für viele beginnt jedes Jahr mit einem vertrauten Papierstapel oder einer E-Mail von der Steuerverwaltung. Die Steuererklärung gehört zwar nicht zu den beliebtesten Aufgaben, bietet aber die Möglichkeit, die persönliche Steuerbelastung zu optimieren. Besonders im Kanton St. Gallen gibt es zahlreiche Abzüge und Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, kann bares Geld sparen und sich unnötigen Stress ersparen.
Grundsätzlich müssen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen eine Steuererklärung einreichen. Auch Personen, die hier lediglich Grundeigentum besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind steuerpflichtig. Wer im Verlauf des Jahres zugezogen ist, reicht die Steuererklärung nur für den Zeitraum des Wohnsitzes im Kanton ein. Weggezogene Personen bleiben bis zum Jahresende steuerpflichtig, sofern sie nicht bereits anderswo steuerpflichtig werden.
Der Kanton St. Gallen bietet mit eTaxes eine moderne Möglichkeit, die Steuererklärung digital auszufüllen und einzureichen. Die Plattform ist übersichtlich gestaltet und führt Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben. Daten aus dem Vorjahr können übernommen werden, was Zeit spart und Fehler reduziert. Belege wie Lohnabrechnungen oder Bankauszüge lassen sich bequem als PDF oder Bilddatei hochladen.
Wer die Steuererklärung weiterhin auf Papier ausfüllen möchte, kann dies tun – die Steuerverwaltung empfiehlt jedoch die digitale Variante, da sie schneller verarbeitet wird.
Eine gute Vorbereitung erleichtert das Ausfüllen erheblich. Dazu gehören insbesondere:
Lohn- oder Rentenbescheinigungen
Kontoauszüge und Zinsnachweise
Unterlagen zu Vorsorgebeiträgen (Säule 3a, Pensionskasse)
Nachweise über Versicherungsprämien
Belege für Krankheits- und Weiterbildungskosten
Angaben zu Kinderbetreuungskosten
Übersicht über Spenden
Grundbuchauszüge und Hypothekarzinsen bei Liegenschaften
Wer laufend Ordnung hält, erspart sich die mühsame Suche im Frühjahr.
Pendlerinnen und Pendler dürfen die Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Öffentliche Verkehrsmittel werden anhand der effektiven Kosten berücksichtigt; bei Fahrten mit dem Auto gelten Kilometersätze und kantonale Höchstgrenzen.
Dazu gehören berufsbedingte Ausgaben wie Arbeitskleidung, Werkzeuge oder Kursmaterial, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden. Auch Verpflegungsmehraufwand kann unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden.
Einzahlungen in die gebundene Vorsorge sind bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig – abhängig davon, ob eine Person einer Pensionskasse angeschlossen ist.
Freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge können vollständig vom Einkommen abgezogen werden. Dies lohnt sich besonders für Personen mit Vorsorgelücken.
Nicht von der Krankenkasse gedeckte Gesundheitskosten wie Zahnarztrechnungen, Medikamente, Therapien oder Sehhilfen können abgezogen werden, sofern sie eine Belastungsgrenze überschreiten.
Erwerbstätige Eltern dürfen nachgewiesene Kosten für die externe Kinderbetreuung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Betreuung aus beruflichen Gründen notwendig ist.
Berufsbezogene Weiterbildungs- und Umschulungskosten sind ebenfalls abzugsfähig. Private oder hobbybezogene Kurse zählen nicht.
Spenden an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz sind bis zu einem prozentualen Anteil des Nettoeinkommens abzugsfähig. Eine Quittung ist erforderlich.
Das steuerbare Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich aller zulässigen Abzüge. Zusätzlich können Sozialabzüge – etwa für Kinder oder für Zweiverdienende – geltend gemacht werden. Auch das Vermögen wird im Kanton St. Gallen besteuert. Dazu zählen Bankguthaben, Wertschriften, Fahrzeuge oder Immobilien. Schulden wie Hypotheken werden vom Vermögen abgezogen.
Auch wenn die Steuererklärung zunächst komplex wirkt, lässt sie sich mit guter Vorbereitung problemlos bewältigen. Der Kanton St. Gallen bietet mit eTaxes eine moderne Plattform, die das Ausfüllen erheblich erleichtert. Wer Fristen einhält, Unterlagen rechtzeitig sammelt und die verfügbaren Abzüge nutzt, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren. Bei komplexen Situationen kann die Unterstützung durch eine Fachperson sinnvoll sein.