Wer im Kanton St. Gallen wohnt oder ein Unternehmen führt, entrichtet jährlich Staats- und Gemeindesteuern. Die Berechnung dieser Steuern erfolgt auf Grundlage der sogenannten einfachen Steuer, die im kantonalen Steuergesetz definiert ist. Um die tatsächliche Steuerlast zu bestimmen, wird die einfache Steuer mit dem Steuerfuss multipliziert. Dieser wird in Prozent angegeben und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Ein höherer Steuerfuss erhöht die Steuerbelastung, während ein tieferer Steuerfuss sie reduziert.
Bevor der effektive Steuerbetrag berechnet werden kann, wird zuerst die einfache Steuer ermittelt. Sie basiert auf dem steuerbaren Einkommen und Vermögen einer steuerpflichtigen Person und folgt einem kantonal einheitlichen Tarif. Erst danach kommt der Steuerfuss zum Tragen, der bestimmt, wie viel Prozent der einfachen Steuer tatsächlich geschuldet sind.
Der Gesamtsteuerfuss setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die je nach Wohnort unterschiedlich ausfallen können.
Der kantonale Steuerfuss wird einheitlich für den ganzen Kanton durch den Kantonsrat festgelegt.
Jede Gemeinde bestimmt ihren eigenen Steuerfuss. Dieser wird üblicherweise durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung oder an der Urne beschlossen.
Viele Gemeinden verfügen über eigenständige Schulgemeinden, die einen separaten Steuerfuss erheben, um die lokalen Bildungsangebote zu finanzieren.
Wer einer Landeskirche angehört, zahlt zusätzlich Kirchensteuern. Die Höhe variiert je nach Kirchgemeinde.
Der kantonale Steuerfuss wird jährlich vom Kantonsrat des Kantons St. Gallen festgelegt. Die Steuerfüsse der Gemeinden, Schulgemeinden und Kirchgemeinden werden auf kommunaler Ebene bestimmt. Die Stimmberechtigten entscheiden dabei an der Gemeindeversammlung oder durch Abstimmung an der Urne. Dies entspricht der kommunalen Selbstbestimmung.
Aktuelle Steuerfüsse aller St. Galler Gemeinden können auf der offiziellen Website des Kantons eingesehen werden:
Dort sind die Steuerfüsse der politischen Gemeinden, Schulgemeinden und Kirchgemeinden vollständig aufgeführt.
Gemeindesteuerfuss: 138 %
Katholische Kirchensteuer: 26 %
Reformierte Kirchensteuer: 25 %