Vermögenssteuer St. Gallen

Wie hoch ist die Vermögenssteuer in St. Gallen

 

Die Vermögenssteuer gehört in der Schweiz zu den ältesten Steuerarten und wird von den Kantonen und Gemeinden erhoben. Sie betrifft Privatpersonen, die über ein gewisses Reinvermögen verfügen – also über Werte, die nach Abzug von Schulden verbleiben. Im Kanton St. Gallen ist die Vermögenssteuer ein fester Bestandteil des Steuersystems und betrifft viele Haushalte, insbesondere Eigentümer von Immobilien oder Wertanlagen.

Während Einkommen jährlich schwankt, spiegelt das Vermögen den nachhaltigen Besitz einer Person wider. Deshalb wird es separat erfasst und bewertet. Doch wie berechnet sich die Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen genau, welche Freibeträge gelten, und welche Unterschiede bestehen je nach Gemeinde oder persönlicher Situation? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige – praxisnah, verständlich und mit Rechenbeispielen.

Gegenstand der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen

Besteuert wird das gesamte Reinvermögen einer steuerpflichtigen Person. Dazu zählen alle Vermögenswerte, die einen wirtschaftlichen Wert haben und einer Person zugerechnet werden können. Im Kanton St. Gallen sind das insbesondere:

  • Bankguthaben und Bargeld

  • Wertschriften wie Aktien, Obligationen oder Fondsanteile

  • Fahrzeuge, Schmuck oder Kunstwerke von erheblichem Wert

  • Liegenschaften und Grundstücke

  • Beteiligungen an Unternehmen

  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen

Vom Gesamtwert dieser Vermögensgegenstände werden sämtliche Schulden abgezogen – beispielsweise Hypotheken, Darlehen oder private Kredite. Das Ergebnis ist das sogenannte steuerbare Vermögen.

Die Steuer wird jedes Jahr per Stichtag auf das Vermögen am 31. Dezember berechnet. Wer also Ende Jahr hohe Guthaben oder Wertanlagen besitzt, muss diese versteuern, selbst wenn sich der Kontostand im Verlauf des Jahres verändert hat.

Ermittlung des steuerbaren Vermögens für die Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen

Die Berechnung des steuerbaren Vermögens folgt einer klaren Struktur. Zunächst werden alle Vermögenswerte in Franken bewertet, dann werden die Schulden abgezogen, und schliesslich werden die Freibeträge berücksichtigt.

1. Bewertung des Vermögens

Bei Wertschriften und Bargeld entspricht der steuerliche Wert meist dem tatsächlichen Marktwert. Bei Immobilien hingegen kommt ein sogenannter steuerlicher Verkehrswert zur Anwendung, der in der Regel tiefer liegt als der Marktpreis. Dieser Wert wird von der Steuerverwaltung anhand von Lage, Alter, Nutzung und Bauzustand festgelegt.

Auch bewegliche Vermögensgegenstände wie Autos, Sammlungen oder Edelmetalle werden nur dann berücksichtigt, wenn sie einen erheblichen Wert darstellen. Haushaltsgegenstände und persönliche Dinge bleiben steuerfrei.

2. Abzug von Schulden

Von der Summe der Vermögenswerte werden alle bestehenden Verpflichtungen abgezogen. Dazu zählen Hypotheken, Kredite, persönliche Darlehen oder Kreditkartenschulden. Diese Schulden reduzieren direkt das steuerbare Vermögen, da sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern.

3. Anwendung der Freibeträge

Nach der Ermittlung des Reinvermögens werden die im kantonalen Steuergesetz festgelegten Freibeträge abgezogen. Diese gelten für jede steuerpflichtige Person und mindern die Bemessungsgrundlage. Erst danach wird der effektive Steuerbetrag berechnet.

Steuerfreie Beträge und Abzüge bei der Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen

Gemäss Artikel 64 des Steuergesetzes des Kantons St. Gallen (StG) bestehen feste Freibeträge, die das steuerbare Vermögen reduzieren. Diese Freibeträge werden automatisch bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Aktuell gelten folgende Beträge:

  • Jede steuerpflichtige Person: CHF 75’000

  • Abzug pro minderjährigem Kind: CHF 20’000

Das bedeutet konkret: Eine alleinstehende Person mit einem Reinvermögen von CHF 200’000 versteuert nur CHF 125’000. Eine vierköpfige Familie (zwei Eltern, zwei Kinder) profitiert von einem Freibetrag von insgesamt CHF 190’000 (75’000 pro Elternteil plus 2 × 20’000 für die Kinder).

Diese Regelung sorgt dafür, dass kleinere Vermögen steuerlich geschont werden, während höhere Vermögen stärker zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen.

Vermögenssteuer im Kanton St. Gallen – Berechnung und Tarife

Die Vermögenssteuer wird sowohl vom Kanton als auch von den Gemeinden erhoben. Die Berechnungsgrundlage ist dabei identisch, doch die Steuersätze unterscheiden sich leicht, weil jede Gemeinde ihren eigenen Steuerfuss festlegen kann.

 

Die Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen berechnet den sogenannten einfachen Steuerbetrag, der dann mit dem kantonalen und kommunalen Steuerfuss multipliziert wird. Dadurch ergibt sich die tatsächliche Belastung in Franken.

 

Das System ist progressiv ausgestaltet – das heisst: je höher das Vermögen, desto höher der prozentuale Steuersatz. Während kleine Vermögen nur sehr gering besteuert werden, steigt der Satz bei höheren Beträgen moderat an.

 

Vermögenssteuer: Beispiel (Stadt St. Gallen)

Wie sich diese Grundsätze konkret auswirken, zeigt das folgende Beispiel. Grundlage ist die Stadt St. Gallen, konfessionslos, Steuerjahr aktuell, ohne besondere Abzüge.

 

Steuerbares Vermögen Vermögenssteuer
CHF 500’000 CHF 2’091
CHF 1’000’000 CHF 4’182
CHF 1’500’000 CHF 6’273

 

Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Steuerbelastung linear mit dem Vermögen ansteigt, ohne überproportionale Sprünge. Sie sind repräsentativ für die Stadt St. Gallen und können in anderen Gemeinden leicht abweichen, abhängig vom jeweiligen Gemeindesteuerfuss.

 

Ein Paar mit einem Vermögen von 1 Million Franken bezahlt somit rund 4’000 Franken Vermögenssteuer pro Jahr, was im Vergleich zu anderen Kantonen eher im mittleren Bereich liegt.

 

Vermögenssteuern bei einer Immobilie im Kanton St. Gallen

Wer Eigentum besitzt, trägt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Form von Immobilien. Diese werden im Kanton St. Gallen für die Vermögenssteuer berücksichtigt, allerdings nicht zum vollen Marktwert, sondern zu einem tieferen steuerlichen Wert.

 

Der steuerliche Verkehrswert wird von der kantonalen Steuerverwaltung geschätzt. Er orientiert sich an Lage, Alter, Zustand, Nutzung und Mietwert der Liegenschaft. Dieser Wert liegt oft zwischen 60 und 80 Prozent des tatsächlichen Marktwerts.